wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 21.12.2017

Weihnachts­urteil

Weihnachten ohne Heizung: Miet­minderung um 25 Prozent gerechtfertigt

Tauglichkeit der Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zweck war nicht unerheblich beeinträchtigt

(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.2011, Az. 33 C 588/11-76)

Fällt die Heizung mehrmals hintereinander in kurzen zeitlichen Abständen aus und passiert dies auch über die Weihnachts­feiertage, so ist eine Kürzung der Monatsmiete um 25 Prozent gerechtfertigt. Dies hat laut kostenlose-urteile.de das Amts­gericht Frankfurt am Main entschieden.

Mietkürzung wegen Heizungsausfall

Im vorliegenden Fall war die Heizung in einer Mietwohnung im Zeitraum vom 17.12. bis 26.12.2010 mehrfach ausgefallen. Vor allem an den Weihnachts­tagen war sie regelmäßig defekt. Der Mieter teilte diesen Umstand unverzüglich dem Hausmeister mit, der die Heizung nach jedem Ausfall gleich wieder zum Laufen brachte. Der Mieter sah sich damit zur Minderung der Miete für den Zeitraum im Dezember berechtigt. Da die Dezember­miete schon bezahlt war, behielt der Mieter einen entsprechenden Teil der Januarmiete ein. Der Vermieter klagte daraufhin und forderte die vollständige Zahlung.

Heizungsausfall über die Weihnachtstage rechtfertigt Mietminderung

Dem Kläger steht nach Entscheidung des Amts­gerichts Frankfurt am Main kein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete für den Monat Januar zu. Hingegen habe der Beklagte Anspruch auf Rück­zahlung über­bezahlter Miete gemäß § 812 Abs. 1 BGB. Im Dezember sei die Miete mit einem Mangel behaftet gewesen, der die Tauglichkeit der Wohnung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht unerheblich beeinträchtigt habe. Die Beeinträchtigung durch den Heizungs­ausfall in der Heizperiode, vor allem über die Weihnachts­tage, begründe eine Miet­minderung um 25 Prozent der Monatsmiete.

Mehr Weihnachtsurteile: Eine Weihnachts­kerze beim Ausblasen zu übersehen ist nicht grob fahrlässig

Quelle: kostenlose-urteile.de/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4901

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4901
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!