Am 21. Juni ist endgültig Schluss, denn dann läuft die Schonfrist für den Widerrufsjoker ab und Immobilienfinanzierungen, die nach 2002 abgeschlossen wurden, können auf Basis falscher Widerrufsbelehrungen nicht mehr widerrufen werden (vgl. vertiefend Was versteht ein Anwalt unter dem Darlehenswiderruf mit dem Widerrufsjoker?).
Nicht nur aktive Finanzierungen sind widerrufbar
In der Analyse der bislang bearbeiteten Fälle drängt sich der Verdacht auf, dass Verbraucher nur noch aktive Finanzierungen für widerrufbar halten. Heinzelmann: „Wir bearbeiten zunehmend neuere Fälle, vor allem Darlehen nach 2010, bei denen ein Widerruf nur noch in Einzelfällen möglich ist. Was wir kaum auf den Tisch bekommen sind Fälle aus den Anfangsjahren des Widerrufsjokers, also aus der Zeit zwischen 2002 und 2004.“
Auch ein bereits abbezahltes Darlehen kann widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war
Der promovierte Jurist hat dafür eine Erklärung: „Die Leute widerrufen nur Verträge, für die sie aktuell noch abzahlen oder versuchen, für Altverträge die Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bekommen - die meisten vergessen, dass auch ein im Dezember 2002 abgeschlossener und längst abbezahlter Kredit noch widerrufbar ist - und zwar mit erheblichen Vorteilen für den Verbraucher!“
Problem: Solche Verträge sind lang in Vergessenheit geraten und viele ehemalige Darlehensnehmer verschlafen aktuell ihre Möglichkeiten (vgl. vertiefend Darlehenswiderruf mit dem Widerrufsjoker: Welche Darlehen kann man widerrufen, ist eine Frist einzuhalten und welche Vorteile hat ein Darlehenswiderruf?).
Informationsveranstaltung zum Darlehenswiderruf
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann bietet am 19. März 2016 um 11 Uhr in Stuttgart eine Informationsveranstaltung an. Hier erfahren Sie mehr zur Veranstaltung und zum Darlehenswiderruf.