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EU-Recht und Verbraucherrecht | 30.06.2016

Brexit

Brexit: Experten erläutern die Konsequenzen für Verbraucher

Die Entscheidung ist gefallen - Groß­britannien will aus der Europäischen Union austreten

Die Entscheidung war denkbar knapp, aber nun steht fest: Groß­britannien will aus der Europäischen Union austreten. Welche absehbaren Konsequenzen für Verbraucher der so genannte Brexit (Britain und Exit) zumindest kurzfristig hat, erläutern ARAG Experten im Folgenden.

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Britische Produkte – Shoppen lohnt sich

Durch den EU-Austritt befindet sich die britische Währung im Sinkflug. Einige Tage nach dem Brexit bekommt man für einen Euro statt 0,71 Pfund Sterling bereits 0,83 britische Pfund, Tendenz steigend. Das englische Pfund ist also so günstig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Wer sich jetzt beeilt, kann den aktuell günstigen Pfund-Euro-Wechselkurs zu seinen Gunsten nutzen und günstig online Ware von der Insel bestellen. Da keiner weiß, wie lange dieser Kursverfall anhalten wird, raten die ARAG Experten allerdings zum schnellen Handeln. Denn nach dem Austritt, der in spätesten zwei Jahren nach Beantragung vollzogen sein muss, ist Groß­britannien als Nicht-EU-Mitglied der direkte Zugang zum Binnenmarkt verwehrt. Zölle oder andere Handels­beschränkungen könnten dann britische Produkte in Deutschland verteuern.

Telefonieren könnte teurer werden

Nach einem langen Kampf hat die EU-Kommission erst kürzlich durchgesetzt, dass Telefon­anbieter keine überhöhten Roaming-Gebühren mehr für das Telefonieren ins Ausland nehmen dürfen. Ausgehende Anrufe dürfen seitdem fünf Cent pro Minute teurer sein als in der Heimat, eine SMS darf maximal zwei Cent mehr kosten. Ab Sommer 2017 sollen Auslands­gebühren sogar komplett wegfallen. Diese Abschaffung wird für Groß­britannien nach dem Austritt vermutlich nicht mehr gelten, so dass Telefonieren teurer werden könnte.

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Reisen nach Großbritannien

Da Groß­britannien auch bisher nicht zum Schengen-Raum gehörte, gab es schon immer Grenz­kontrollen und Reisende mussten zumindest ihren Personal­ausweis zeigen. Aber auch künftig gehen die ARAG Experten davon aus, dass eine gängige Lösung für Aufenthalte auf der Insel gefunden wird, ohne bürokratische Hürden wie etwa eine allgemeine Visums-Pflicht. Allerdings könnten Flüge nach Groß­britannien bald teurer werden: Seit 1992 dürfen EU-Flug­gesellschaften frei zwischen allen Mitglieds­staaten fliegen. Wenn Groß­britannien aus diesem Luft­verkehrs­binnenmarkt ausgeschlossen wird, könnte sich das vor allem auf Billig­flieger wie Easyjet oder Ryanair auswirken.

Leben in Großbritannien

ARAG Experten vermuten, dass Arbeit­nehmer es künftig schwerer haben werden, auf der britischen Insel zu arbeiten. Die Visums­pflicht könnte eingeführt werden. Während solch ein Arbeits­visum für qualifizierte Fachkräfte und deutsche Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach England schicken, keine Hürde sein wird, könnte es beispiels­weise für Handwerker deutlich schwerer werden, ein Visum zu bekommen. Doch was sich auch nach dem Brexit nicht ändern wird, ist die Beantragung der britischen Staats­angehörigkeit: Wer schon länger als fünf Jahre auf der Insel gelebt hat, der englischen Sprache mächtig ist und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch weiterhin die britische Staats­angehörigkeit beantragen. Er ist dann jedoch kein EU-Bürger mehr.

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Quelle: ARAG/DAWR/ab
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