wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht | 26.03.2015

Verkehrssicherheit

Bußgelder für Fahrradfahrer: Handynutzung als Radler, Fahren ohne Licht, freihändig fahren, Missachten von Ampel-Rotlicht

Fehlverhalten beim Radeln kann teuer werden

Autofahrer wissen, dass sie am Steuer nicht telefonieren dürfen, zumindest nicht ohne Freisprecheinrichtung. Nur wenige wissen allerdings, dass das auch für das Radfahren gilt.

Wer beim Fahrradfahren ohne Freisprechanlage das Handy nutzt und dabei von der Polizei erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von 25 Euro zur Kasse gebeten werden. Auch andere Verhaltensweisen, die man bei Radlern immer wieder sieht, können ein Bußgeld zur Folge haben.

Fahren ohne Licht

Wer bei Dunkelheit ohne Licht auf seinem Fahrrad unterwegs ist, kann ein Bußgeld von 20 Euro einplanen. Wer gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat, den kann die Polizei ebenfalls mit 20 Euro zur Kasse bitten, auch am Tag.

Freihändig fahren

Gerade bei jungen Radlern sehr beliebt ist es, freihändig zu fahren. Das ist verboten und kostet 5 Euro.

Missachten von Ampel-Rotlicht

Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Hier werden mindestens 60 Euro fällig, bei Gefährdung anderer bereits 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro.

Betrunken auf dem Fahrrad

Auch Radfahrer dürfen nicht betrunken fahren. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/Automobilclub Kraftfahrer-Schutz/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#639

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d639
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!