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Hunderecht, Schadensersatzrecht und Tierrecht | 06.02.2024

Schadenersatz Hundebiss

Hundehalterhaftung: Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Hundebissen

Informationen zu den zivilrechtlichen Ansprüchen bei Hundebissen

Wer von einem Hund gebissen wird, kann in vielen Fällen zivilrechtlich gegen den Hundehalter vorgehen und Ersatz der ihm durch die Bissverletzung entstandenen Schäden verlangen. Neben dem Schadenersatz für die erlittenen materiellen Schäden besteht Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen den Hundehalter.

Gemäß § 833 BGB müssen Tierhalter für Schäden infolge einer körperlichen Verletzung oder einer Sachbeschädigung, die durch ihr Tier verursacht wird, aufkommen. Dies sind alle Schäden, die kausal durch den Hundebiss verursacht wurden. Dazu gehören zunächst einmal alle Sachen, die durch die Hunde­attacke beschädigt wurden. Hat der angreifende Hund einen anderen Hund gebissen, so muss der Hundehalter für die Heilbehandlungs­kosten aufkommen.

Hundehalter muss alle materiellen Schäden ersetzen

Hat der Hund einen Menschen gebissen, so muss der Hundehalter alle dadurch verursachten Schäden erstatten. Dazu gehört u.a. die durch den Biss in Mitleiden­schaft gezogene Kleidung des Opfers.

Zum Schaden­ersatz gehören auch Fahrtkosten zum Krankenhaus und zu den behandelnden Ärzten und Therapeuten sowie die Fahrtkosten einer Besuchs­person. Auch die Kosten bzw. Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfs­mitteln wie Gehhilfen sind Teil des zu ersetzenden Schadens.

Pflegeschaden

Kommt es aufgrund eines folgen­reichen Hundebisses zu so starken Gesundheits­verletzungen, dass das Opfer auf Pflegedienst­leistungen angewiesen ist wie Hilfe beim Essen, Waschen, Anziehen etc., so haftet der Hundehalter auch für diesen Pflege­schaden.

Haushaltsführungsschaden

Bei schweren Verletzungen durch den Hundebiss kommt auch die Geltend­machung eines Haushaltsführungs­schadens in Betracht. Dabei handelt es sich um den Schaden, der dem Verletzten dadurch entsteht, dass er nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen. Dann besteht Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die Beschäftigung einer Haushalts­hilfe zur Erledigung der notwendigen Haushalts­arbeiten entstehen.

Verdienstausfall

Wird das Opfer durch den Hundebiss so stark verletzt, dass es arbeits­unfähig krank­geschrieben wird, so kann nach 6 Wochen ein Schaden entstehen, der in der Differenz zwischen dem von der Kranken­kasse ausgezahlten Krankengeld und dem Arbeitslohn liegt.

Einkommensverluste von Selbständigen

Ist das Opfer selbständig tätig, kann es für den Hundehalter vom ersten Tag an teuer werden. Denn sofern dem Verletzten aufgrund der durch den Hundebiss herbei­geführten Verletzung Aufträge verloren gehen bzw. er aufgrund seiner Arbeits­unfähigkeit Einnahme­verluste hat, so ist dies Teil des erstattungs­fähigen Schaden­ersatzes. Hinsichtlich solcher Einnahme­verluste ist der Verletzte aber voll beweis­pflichtig. Das heißt, er muss nachweisen, welche konkreten Einnahmen ihm aufgrund des Hundebisses und seiner Folgen entgangen sind.

Das Schmerzensgeld

Dem Opfer eines Hundebisses steht ferner Schmerzens­geld zu. Die Höhe des Schmerzens­geldes berechnet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen, nach dem Verlauf der Heilung und danach, wie sehr der Alltag des Opfers durch die Verletzung beeinträchtigt wird. Die konkrete Schmerzens­geldhöhe hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und wird in der Regel vom Richter geschätzt. Eine punktgenaue Bezifferung des zu erwartenden Schmerzens­geldes ist kaum möglich, jedoch lässt sich auf eine umfangreiche Rechtsprechung zum Schmerzens­geld bei Hundebissen zurück­greifen, die zum Vergleich herangezogen werden kann.

Schmerzensgeld: Beispiele zur Schmerzensgeldhöhe aus der Rechtsprechung

So hat beispiels­weise das Landgericht Nürnberg in einem Urteil aus dem Jahr 2013 dem Opfer Schmerzens­geld in Höhe von 1500 Euro aufgrund eines Hundebisses in die Wade mit etwa zwei Zentimeter tiefen Wunden zugesprochen.

Für eine tiefe Oberarm­verletzung gab es beim Amtsgericht Schweinfurt 1.457 Euro Schmerzens­geld. Für einen Hundebiss in zwei Finger gab es beim Amtsgericht Lübeck 300 Euro Schmerzens­geld. Das Landgericht Hanau verurteilte einen Hundehalter aufgrund einer Hundebiss­verletzung in Form von drei kleinen, offenen Stellen am Handrücken.

Die Höhe des Schmerzens­geldes hängt ganz entscheidend vom Vortrag des Verletzten ab. Die Beispiele zeigen, dass in der Regel bei durch­schnittlichen Beeinträchtigungen ohne weitere Komplikationen Schmerzens­geld in Deutschland eher restriktiv zugesprochen wird.

Höhere Schmerzensgeldbeträge bei außergewöhnlich schweren Verletzungen

Allerdings gibt es auch Beispiele für besonders schwere Verletzungen, die zu vergleichsweise hohen Schmerzens­geldern geführt haben. So hat beispiels­weise das Oberlandes­gericht Saar­brücken bereits im Jahr 1988 ein Schmerzens­geld von 51.000 Euro verhängt. Bei der in Rede stehenden Verletzung ging es um einen schweren Hundebiss in die Geschlechts­teile eines Mannes, wobei beide Hoden abgebissen wurden.

Für eine Gesichts­verletzung mit offenen, das Gewebe tief verletzenden Bisswunden, durch die das Aussehen beeinträchtigt wurde und von der Narben zurück­blieben, verurteilte das Landgericht Essen den Hundehalter zu einem Schmerzens­geld von 18.000 Euro.

Für den Ohrmuschel­verlust aufgrund eines Hundebisses sprach das Landgericht Stade dem Verletzten im Jahr 1994 ein Schmerzens­geld von 20.451 Euro zu.

Quelle: DAWR/we/pt
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