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Mietrecht | 21.06.2021

Stromkosten

Strom vom Balkon: So zapfen Mieter mit Solar­anlagen die Sonne an

Worauf Sie dabei achten sollten

Mieter können mit einer eigenen Solaranlage ihre Stromkosten senken. Bevor sie die Anlage kaufen und aufstellen, müssen sie einiges beachten. Lohnt sich das?

Wenn Mieter Strom aus Sonnen­energie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovations­bereitschaft ihres Vermieters angewiesen. Denn grund­sätzlich reichen als Voraus­setzungen für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose.

Mit Stecker-Solargeräten den eigenen Sonnenstrom erzeugen

„Dabei handelt es sich um kompakte Systeme“, sagt Martin Brandis von der Energie­beratung der Verbraucher­zentrale. Diese speisen den erzeugten Strom über die Steckdose direkt ins Hausnetz ein.

Die Stecker-Solar­geräte werden von Herstellern auch unter den Be­zeichnungen „Mini-Solar­anlagen“, „Plug & Play-Solar­anlagen“ oder „Balkon­module“ vermarktet. Sie bestehen aus ein oder zwei Standard-Solar­modulen und einem Wechsel­richter, der die aus der Sonnenein­strahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt umwandelt.

Was Mieter vor der Installation klären sollten

Die Anlage ist im Prinzip wartungs­frei, die Instal­lation laut Brandis auch für Laien möglich. Bevor Mieter sie kaufen und aufstellen, sollten sie aber das direkte Gespräch mit ihrem Vermieter suchen, rät Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschland.

Stellt ein Mieter die Anlage auf den Balkon, dürfte dies zwar von der üblichen Nutzung gedeckt sein. „Dieser Standort wird jedoch ihren Ertrag mindern“, so Wagner. Wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkon­brüstung oder der Fassade installiert - am besten in unverschatteter Südlage.

Doch sobald das äußere Erscheinungsbild der Immobilie verändert oder die Bausubstanz verletzt wird, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters, erklärt Wagner.

Die Zustimmung könne an Auflagen geknüpft sein - etwa an den Nachweis einer fach­gerechten Instal­lation oder den Abschluss einer erweiterten Haft­pflicht­versicherung. „Dies ist ohnehin dringend zu empfehlen“, sagt Wagner. Um bei eventuellen Schäden gut abgesichert zu sein.

Auch Nachbarn dürfen durch die Solarpanel nicht geblendet werden. „In diesem Fall ist der Mieter nämlich zum Rück- oder Umbau verpflichtet“, so Wagner.

Hinzu können bürokratische Auflagen etwa vom örtlichen Netz­betreiber kommen - zum Beispiel der Austausch alter Zähler in Digital­zähler. Denn Mieter müssen auch das Unternehmen informieren, dem das regionale Stromnetz gehört.

Kosten und Nutzen gegenrechnen

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. „Unter optimalen Bedingungen erzeugt eine solche Anlage etwa 600 Kilowatt­stunden in einem Jahr“, so Brandis. Wenn ein Haushalt im gleichen Zeitraum etwa 3000 Kilowatt­stunden verbraucht, sei der Anteil der Mieter-Solar­energie insgesamt überschaubar.

Dem gegenüber stehen die Kosten: Stecker-Solar­geräte mit Standard-Modul kostet zwischen 350 und 800 Euro. Die Anlage könne dann aber bis zu 20 Jahre lang Strom liefern - und bei einem Umzug kann man sie mitnehmen.

Reich werden Mieter so nicht. Aber die Anlage refinanziert sich zum Teil durch die Strom­erträge: „Jede Kilowatt­stunde, die so erzeugt wird, bringt also eine Ersparnis von etwa 0,30 Euro“, so Brandis. Unter Ideal­bedingungen - mit 600 Kilowatt­stunden pro Jahr - wären es jährlich 180 Euro.

Beim Kauf auf Qualitätssiegel achten

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnen­energie habe einen Sicherheits­standard entwickelt, der gewähr­leistet, dass der Stecker einer Solaranlage stets spannungs­frei und somit sicher ist (DGS 0001:2017-08).

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