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Verbraucherrecht | 24.09.2018

Versteckte Preiserhöhung

Verbraucherzentrale stoppt Schwindelei am Kühlregal

Netto Marken-Discount erfolgreich wegen irreführender Werbung abgemahnt

Der Einzelhändler Netto Marken-Discount AG & Co KG hat sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet, das Produkt „Mini Babybel“ nicht mehr mit der Aussage „Billiger“ zu bewerben, wenn sich trotz eines günstigeren Endpreises der Grundpreis für Verbraucher erhöht hat.

Werbung mit Zusatz „Billiger“

Das Produkt „Mini Babybel“ wird in einem Netz mit mehreren Käsekugeln im Handel verkauft. Der Discounter Netto, eine Tochtergesellschaft der Edeka, bewarb den Käsesnack auf dem Preisschild am Kühlregal mit dem Zusatz „Billiger“. Zwar senkte der Einzelhändler den Verkaufspreis für das Netz mit Käse von 1,79 Euro auf 1,69 Euro, doch schrumpfte gleichzeitig auch die Stückzahl der Käselaibchen und damit der Inhalt von 7 mal 20 Gramm (140 Gramm) auf 6 mal 20 Gramm (120 Gramm).

Statt Billiger war der Käse teurer

Unterm Strich stieg der Grundpreis pro 100 Gramm von 1,28 Euro auf 1,41 Euro. „Der Käse wurde also nicht billiger, sondern um zehn Prozent teurer!“, erläutert Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dank Hinweisen von Verbrauchern konnten wir diese Schwindelei stoppen. Etwas als billiger zu bewerben, obwohl man eigentlich mehr bezahlen muss, ist dreist“, so der Verbraucherschützer.

„Mini Babybel„ zur Mogelpackung des Monats Augst gekürt

Der Käse „Mini Babybel“ wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg zur Mogelpackung des Monats August gekürt, weil Hersteller Bel Deutschland die Anzahl der Käsekugeln pro Netz reduziert hatte. Meist verschwand ein Käselaibchen aus dem Gebinde. Gleichzeitig blieb der Verkaufspreis im Handel oft unverändert. Die versteckte Preiserhöhung betrug bis zu 20 Prozent.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/DAWR/ab
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