wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 15.12.2014

Exhibitionismus-Prozess: Penis eines Paketboten wird doch nicht vermessen

Nicht üppig genug bestückt

Die Frage, ob das gute Stück eines Paketboten so lang ist, dass es aus der Hose hängen kann, muss das Amtsgericht Leer jetzt doch nicht mehr prüfen. Das Verfahren gegen einen Paketboten wurde eingestellt. Zuvor wollte das Amtsgericht noch Maß nehmen lassen.

Werbung

Der Penis eines Paketboten ist nun doch nicht vom Amtsgericht Leer vermessen worden. Dem Mann war vorgeworfen worden im Sommer 2013 bei einem Mädchen ein Paket mit offener Hose ausgeliefert zu haben, wobei sein Penis aus der Hose herausgehangen haben sollte. Laut eines Gerichtssprechers sei das Verfahren nun eingestellt worden.

Der Anwalt des Angeklagten hatte zuvor angeboten, das beste Stück des Angeklagten vermessen zu lassen. Der Angeklagte hatte nämlich angegeben, dass sein Penis gar nicht so lang sei, um aus der Hose heraushängen zu können. Auch die Frau des Mannes bestätigte dies. Ihr Mann sei für ein solches Delikt gar nicht üppig genug bestückt.

Die Richterin lehnte das Vermessungsangebot aber ab. Sie selbst wollte das gute Stück nicht in Augenschein nehmen. Stattdessen sollte das Genital in der Rechtsmedizin vermessen werden. Aber auch daraus wurde nun nichts.

In einer anderen Sache wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe im aktuellen Fall würde daher nicht sonderlich ins Gewicht fallen, so dass das Gericht das Verfahren einstellte. (dawr/pt)

Werbung

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#426

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d426
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!