In unserer Kanzlei liefen in den letzten Tagen die „Drähte heiß“. Eine Frage war immer: Was passiert, wenn man auf die „Letzte Mahnung“ nicht zahlt.
1. Mahnbescheid
Die GWE könnte einen Mahnbescheid beantragen. Ob sie dies tut, wissen wir nicht. Sollte sie einen Mahnbescheid beantragen, können Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Das müssen Sie dann auch unbedingt in der angegebenen Frist von 2 Wochen ab Zustellung machen. Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, ergeht ein so genannter Vollstreckungsbescheid. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann die GWE vollstrecken. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann allerdings noch Einspruch eingelegt werden. … Trotzdem sollten Sie darauf achten, gegen nicht bestehende Forderungen im Mahnbescheiden immer fristgerecht Widerspruch einzulegen.
2. Widerspruch
Nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird das Verfahren meist an das zuständige Gericht weitergegeben. Jetzt muss die GWE in einer Klage ihren Anspruch begründen.
3. Was wird möglicherweise passieren?
Das können wir ehrlicherweise nicht sagen. In der Vergangenheit war es wohl aber so, dass Branchenbuchanbieter nur sehr selten geklagt haben. Wenn man also nicht bezahlt hat, ist nichts passiert.
Denn bisher scheuten die meisten Branchenbuchanbieter Gerichtsverfahren, weil ihnen klar war, wie zweifelhaft ihre Ansprüche sind. Das war bisher auch bei der GWE so. Die derzeitigen Fälle zeigen nämlich, dass die GWE versucht Forderungen einzutreiben, zu denen sie schon letztes Jahr Rechnungen gestellt hat. Wenn sich die GWE ihrer Sache so sicher wäre, dann hätte sie in der Zwischenzeit schon längst klagen können. Hat sie aber nicht gemacht. Jetzt nach dem neuen Urteil des AG Köln wird noch mal eine „Letzte Mahnung“ versucht. Ob geklagt wird, ist völlig unklar.
Wenn die GWE klagt, ist weiterhin völlig offen, wie das Gerichtsverfahren ausgehen wird. Die Entscheidung des AG Köln ist nämlich eine Einzelfallentscheidung. Andere Gerichte und andere Richter können die Klage der GWE abweisen und den „Kunden“ Recht geben. Selbst der Richter, der im Juni noch der GWE Recht gegeben hat, kann seine Rechtsauffassung ändern, wenn man ihm entsprechend gute Argumente bietet.
4. Was passiert, wenn Sie jetzt die Rechnung der GWE bezahlen?
Dann vergessen Sie für den Fall, dass Sie den Vertrag mit der GWE nicht wissentlich gewollt haben und auch nicht fortsetzen wollen, ihn zu kündigen. Ansonsten bekommen Sie auch für das 3. Jahr und weitere Jahre Rechnungen, da der Vertrag sich verlängert. Kündigen Sie den Vertrag rechtssicher, so dass Sie die rechtzeitige Kündigung auch beweisen können.
Wir raten, einen Anwalt des Vertrauens zu Rate zu ziehen und nicht voreilig zu zahlen.
Kostenlose telefonische Erstinformation
Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.