[19.02.2020] Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg hat in einem Urteil vom 14. Januar 2020 das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen wegen Diskriminierung eines türkeistämmigen Bewerbers bei der Wohnungsvergabe zu einer Entschädigung in Höhe 3.000,00 Euro verurteilt (Az.: 203 C 31/19).