[16.08.2022] Der Vorteil von Aufhebungsverträgen besteht darin, dass sie schnell Rechtssicherheit schaffen und dass der gesetzliche Kündigungsschutz außen vor gelassen wird (Kündigungsschutzgesetz, Anhörung des Betriebsrats etc.). Eine Kündigungsschutzklage kommt dann nicht mehr in Betracht. Widerruf oder Anfechtung des Aufhebungsvertrags werden nur in den seltensten Fällen (etwa bei Täuschung oder Drohung) möglich sein.