[22.01.2016] Manchmal gibt es gute Gründe für den Erben, sich von seiner Erbenstellung wieder lösen zu wollen – zum Beispiel wegen eines Irrtums im Hinblick auf den Nachlass oder weil ihm nachträglich eine z. B. für die eigenen Kinder bessere Lösung einfiel. Interessant ist bei dieser Fragestellung eine Entscheidung des OLG Köln (19.08.2014 – 2 Wx 213/14).