[19.01.2017] Einige Personengruppen wie Empfänger von Hartz IV können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies ging bisher jedoch nur für die Zukunft ab der entsprechenden Antragstellung auf Befreiung. Ab 1. Januar 2017 ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Wer sich befreien lassen kann, aber bisher noch keinen Antrag gestellt hat, kann sich nun also Rundfunkbeiträge zurückerstatten lassen.