[23.01.2019] Bereits in früheren höchstrichterlichen Entscheidungen wurde für Recht erkannt, dass ein Patient Anspruch hat auf Unterrichtung über die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erhobenen Befunde und Prognosen. Dies gilt umso mehr, wenn der Patient Kenntnis von den erhobenen Befunden haben muss, um auf der Grundlage dieser Kenntnis weitere medizinisch gebotene Behandlungen durchführen zu lassen.