[21.01.2016] Der verheiratete Erblasser hatte eine Ehefrau und zwei Kinder. 2008 errichtete der Erblasser mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und ihre beiden Kinder – den späteren Kläger und die spätere Beklagte – zu gleichen Teilen zu Schlusserben nach dem Tode des zuletzt versterbenden Ehegatten.