[22.06.2016] Wenn Sie Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, weil wegen einer Straftat gegen Sie ermittelt wird, ist das zunächst einmal eine schlechte Nachricht. Denn dann sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren. Als Beschuldigter brauchen Sie das Verfahren aber nicht tatenlos über sich ergehen zu lassen. Sie haben grundgesetzlich abgesicherte Beschuldigtenrechte, von denen Sie auch Gebrauch machen sollten: Dazu gehört das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann für Sie diese Akteneinsicht erledigen und mit Ihnen die weitere Strafverteidigung planen.