[10.03.2017] Betriebs- und Nebenkosten machen einen erheblichen Teil der Miete aus. Nicht ohne Grund werden sie auch „zweite Miete“ genannt. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Kosten Vermieter als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen können, und wann ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung in Frage kommt.