[23.10.2017] Ist der Verstorbene bei Errichtung seines Testaments nicht testierfähig, etwa weil er geistig verwirrt ist, ist sein letzter Wille – auch ohne dass er angefochten wird - ungültig. Wann die Grenze zum krankhaften Wahn erreicht ist konkretisieren die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt nun in einer neuen Entscheidung.