[26.01.2016] Kennen Sie das Bundesurlaubsgesetz? Es regelt seit 50 Jahren den Erholungsurlaub: die Wartezeiten, den Teilurlaub und den Ausschluss von Doppelansprüchen. Weiter den Zeitpunkt, die Übertragbarkeit und die Abgeltung des Urlaubs. Es regelt auch das Verbot der Erwerbstätigkeit und die Erkrankung während des Urlaubs.