[15.07.2020] Eine vom Arbeitgeber veranlasste amtsärztliche Untersuchung wegen wiederholter Arbeitsunfähigkeit, darf ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres wegen einer Erkrankung sausenlassen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 08.07.2020, veröffentlichten Urteil entschieden und die Abmahnung eines im öffentlichen Dienst angestellten Schreiners bestätigt (AZ: 7 Sa 304/19).