[07.01.2016] Wer Ersatzteile oder Zubehör für Fahrzeuge zum Verkauf anbietet, muss darauf achten, dass die jeweils erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Allein das Angebot ungenehmigter Fahrzeugteile ist wettbewerbswidrig und kann zu Abmahnungen führen. Das reicht von der Beleuchtung für das Nummernschild bis hin zur Heckleuchte. Und selbst Fahrradteile sind nicht ausgenommen! Was muss genehmigt werden und welche Teile sind betroffen?