[26.08.2022] Mit der Ehescheidung ändert sich das Leben der bisherigen Ehegatten grundlegend. Vieles muss neu geordnet werden und bedarf einer entsprechenden Regelung, die das Familiengericht allerdings in den meisten Fällen nur auf ausdrücklichen Antrag eines der Ehepartner vornimmt. Eine Ausnahme stellt der Versorgungsausgleich bei der Scheidung dar, den das Familiengericht auch ohne Antrag von Amts wegen vornimmt.