[13.01.2016] Schon seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte. Danach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher belehrungspflichtig und widerrufbar. Der Verbraucher ist somit ordnungsgemäß zu belehren.