[11.03.2021] Mit einem Aufhebungsvertrag und Freistellung von der Arbeit werden Arbeitgeber einen Betriebsrat nicht sofort los. Denn mit der Freistellung von der Arbeitsleistung wegen Abschluss eines Aufhebungsvertrages geht das Betriebsratsamt noch nicht verloren, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21.12.2020 (Az.: 16 TaBVGa 189/20).