[04.10.2018] Deutsche Autofahrer sind im Ausland an das vor Ort geltende Verkehrsrecht gebunden. Bei Verkehrsverstößen wird die jeweilige Behörde ungern auf das verhängte Bußgeld verzichten. Doch wenn dieses nicht direkt vor Ort abkassiert wird, muss es erst einmal beigetrieben werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Autofahrer nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nichts mehr zu befürchten hätten.