[12.05.2015] Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2015, Az. 28 Ca 2405/15).