[30.06.2017] Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 15. November 2016 (Az. XI ZR 32/16) erneut mit der Frage der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung befasst und seine bisherige Rechtsprechung zur Thema bekräftig.