[18.02.2016] Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Vermieter zur fristgemäßen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt ist, wenn der Mieter einen Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zahlt (Urteil vom 24.11.2015, Az. 63 S 158/15).