[07.02.2018] Die im Beherrschungsvertrag vereinbarte Garantiedividende von 0,11 Euro netto erachten außenstehende Aktionäre und Aktionärsschützer als nicht angemessen. Mit der Eintragung des Beherrschungsvertrages in das Handelsregister am 23. Januar 2018 ist der Vertrag wirksam geworden. Außenstehende Aktionäre fordern in einem von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte einzuleitenden Spruchverfahren eine höhere Garantiedividende.