[10.02.2016] Wer im Straßenverkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, begeht in der Regel jedenfalls zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Kann aber bei Vorliegen einer Gefahr oder aus sonstigen wichtigen Gründen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt sein?