[03.02.2016] Im Karneval genau genommen an Weiberfastnacht kann es passieren: Schnipp schnapp und die Krawatte ist ab. Doch wie steht es rechtlich um das Abschneiden des Schlipses der männlichen Jecken. Muss der Abschneider mit Schadenersatzansprüchen durch das Krawattenopfer rechnen?