[18.11.2016] Bei einem Unfall sollten Beteiligte zunächst - auch im Hinblick auf drohende versicherungsrechtliche Folgen (Regressforderung Ihrer Kfz-Versicherung) wegen der durch eine Fahrerflucht begangenen schwerwiegenden versicherungsvertraglichen Obliegenheitsverletzung - selbstverständlich die Wartepflichten an der Unfallstelle unbedingt beachten.