[01.02.2016] Der Verfasser eines Testaments sollte alle Zweifel an der Ernsthaftigkeit seines „letzten Willens“ im Keim ersticken und auch auf eine gewisse Form achten. Denn wenn Zweifel am ernstlichen Testierwillen vorliegen, können diese zur Unwirksamkeit des Testaments führen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2015 hervor (Az.: 10 W 153/15).