[07.09.2016] Wenn der Koffer mit mehreren Tagen Verspätung am Urlaubsort ankommt, darf sich ein Pauschalreisender vor Ort Kleidung und Hygieneartikel als Ersatz kaufen - die Kosten kann er später beim Veranstalter geltend machen. Doch wie teuer dürfen die Einkäufe sein? Der Höhe sind enge Grenzen gesetzt, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 142 C 392/14).