[05.02.2019] Wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen im Zusammenhang mit AdBlockern war das US-Unternehmen Google und die Kölner Eyeo GmbH in den Fokus des deutschen Kartellrechts geraten. Nun wurde das Verfahren vom Bundeskartellamt eingestellt - Die Unternehmen hatten zuvor eingelenkt.