[07.02.2019] Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann können Sie sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Sie müssen die Klage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung einreichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten. Haben Sie die Frist nicht eingehalten, wird die Klage als unzulässig abgelehnt.