[01.04.2016] Das Amtsgericht Darmstadt hatte über einen Streit zu entscheiden, in dem die Eltern sich nicht darüber einig wurden, ob das gemeinsame Kind gegen Keuchhusten, Pneumokokken, Tetanus sowie Diphterie geimpft werden solle. Diese Impfungen werden von der sog. „ständigen Impfkommission“ empfohlen.