[07.12.2017] Wenn ein Unternehmen eine Pensionsverpflichtung eingegangen ist und deshalb Pensionsrückstellungen gebildet hat, werden diese steuerlich mit einem Teilwert angesetzt. Der Teilwert der Pensionsrückstellung entspricht (vereinfacht gesagt) dem Barwert der künftigen Leistungen abzüglich des Barwerts der künftigen Beiträge.