Die „Beamtenbeleidigung“, die es genau genommen so gar nicht gibt (vgl. Was versteht man unter einer Beamtenbeleidigung?), beschäftigt immer wieder die Gerichte. Diesmal musste sich ein Rentner aus Bochum vor Gericht verantworten. Der 69-Jährige hatte Autofahrer vor einer Tempokontrolle gewarnt. Dabei kam es zu einem Disput mit einer Polizeibeamtin. Laut Anklage soll er gegenüber der Polizistin gesagt haben: „Mit Frauen als Polizisten unterhalte ich mich nicht. Gehen Sie nach Hause und kochen Sie Ihrem Mann ein Ei.“
Freispruch in der ersten Instanz
Wegen dieser Äußerung stand der Rentner zweimal vor Gericht. In der ersten Instanz war er noch freigesprochen worden. In der zweiten Instanz wurde es für den Rentner teuer.
Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass die Äußerung eine strafrechtliche Beleidigung darstellte, so dass sie gegen den Freispruch in der ersten Instanz Berufung einlegte. So beschäftigte der Fall nun eine dreiköpfige Strafkammer beim Landgericht Bochum.
300,- Euro und eine Entschuldigung
Der Vorsitzende Richter wollte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 200,- Euro einstellen. Doch der Staatsanwaltschaft war das zu wenig. Sie verlangte 300,- Euro und eine Entschuldigung bei der Polizeibeamtin.
Der Angeklagte beugte sich, bedauerte seine Äußerung und akzeptierte die Geldauflage, woraufhin des Landgericht den Fall einstellte.
Siehe auch:
- Was versteht man unter einer Beamtenbeleidigung?
- „Schmalspurjuristin“: Rechtsanwalt wegen Beleidigung einer Amtsanwältin zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt
- „Wollen Sie mich ficken?“ als Beleidigung gegenüber einer Polizistin? Auf den Zusammenhang kommt es an
- Ärztin lästert während Untersuchung – Patient narkotisiert, aber Handy auf Aufnahme gestellt