wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Steuerrecht | 09.09.2016

Kommunale Steuern

Bräunungs­steuer, Handy­masten­steuer, Warte­schlangen­steuer: Kommunen auf der Suche nach neuen Steuern

Bagatell­steuer, Abgaben­steuer, kuriose Steuer: Die öffentliche Hand braucht Cash

Kurios klingende Steuern gibt es nicht erst, seitdem Kommunen in Deutschland klamm sind. Die alten Ägypter durften bereits eine Nilschlamm­steuer bezahlen. Doch hinter merkwürdigen Steuer­tatbeständen verbirgt sich oft ein ernstes Problem: Handfeste Finanznot. Deutsche Kommunen sind – Rekordsteuer­einnahmen zum Trotz – hoch verschuldet. Doch je höher die Schulden, desto findiger werden Kämmerer auf der Suche nach neuen Steuern.

Werbung

Hundesteuer, Zweithunde­steuer, Zweit­wohnungs­steuer, Schaumwein­steuer, Spielautomaten­steuer – alles ein alter Hut. Da geht noch mehr. Auf der Suche nach Einnahme­quellen kommen Kommunen auf Ideen: In Essen wurde eine Bräunungs­steuer für Solarien geplant, die allerdings von der Kommunal­aufsicht verhindert wurde. In Remscheid sollte es eine Handy­masten­steuer geben, die dann ebenfalls nicht realisiert wurde. In Köln scheiterte die Idee, Clubbesitzer für Warte­schlangen auf Bürgersteigen vor dem Eingang ihrer Diskothek zahlen zu lassen. Juristisch gesprochen hätte diese Warte­schlangen­steuer als Sondernutzungs­gebühr für den öffentlichen Raum umgesetzt werden sollen.

Enger rechtlicher Spielraum für kommunale Steuern

Die Liste der nicht realisierten Steuern ist lang. Denn bei aller Knappheit der Kassen haben Kommunen einen sehr begrenzten Spielraum, was neue städtische Steuern angeht. Zwar garantiert ihnen das Grundgesetz das Steuerfindungs­recht. Dieses umfasst aber neben Gewerbe- und Grundsteuer nur örtliche Aufwand- und Verbrauchsteuern, die an die Einkommens­verwendung anknüpfen.

Bei Vergnügen Abgabe: Neue kommunale Steuern

Aber auch die Liste der erfolgreich umgesetzten Steuerideen ist lang. In vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens werden Steuern auf sexuelle Vergnügungen (Prostitutionssteuer) erhoben. In Köln müssen Swinger­clubs und Striptease-Bars eine Sexsteuer nach Fläche bezahlen. Für Prostitution wird eine Pauschale von sechs Euro pro Sexual­dienstleister fällig. Die Stadt Bonn hat Steuerticket-Automaten auf dem Straßen­strich aufgestellt. Dort müssen sich Prostituierte ein Ticket für sechs Euro als Standgebühr pro Nacht ziehen.

Köln hat inzwischen auch eine zunächst als „Bettenmaut“ gerichtlich untersagte Steuer für Hotels doch noch umgesetzt – als „Kultur- und Tourismus­abgabe“. Alles eine Frage der Formulierung.

Much Ado About Nothing: Aufwand- und Verbrauchsteuern bringen kaum Geld ein

Der Sinn vieler kommunaler Aufwand- und Verbrauchsteuern ist allerdings umstritten. Kritisiert wird, dass vor allem der Verwaltungs­aufwand beträchtlich ist und in einem ungünstigen Verhältnis zum Ertrag steht. Viele der kommunalen Aufwand- und Verbrauchsteuern werden deshalb auch als Bagatell­steuern bezeichnet. Die Hundesteuer beispiels­weise bringt den Kommunen insgesamt jährlich insgesamt gerade einmal etwa 250 Millionen Euro ein.

Die Kommunen leben von Gewerbe­steuer und Grundsteuer. Daneben sind die sonstigen kommunalen Steuern schlichtweg vernachlässigbar. Aufwand- und Verbrauchsteuern machen etwa 2 % des Steuerauf­kommens auf. Eine Alternative zur Regulierung der steigenden Ausgaben sind neue kommunale Steuern also kaum.

Werbung

Quelle: DAWR/we
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#839

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d839
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!