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Strafrecht | 28.02.2015

Hungernot

Pizza-Notruf 110: Frau ruft Polizei-Notruf wegen Pizzahunger an

Was macht man, wenn man ganz starken Hunger auf Pizza verspürt und die Telefonnummer des Pizza-Lieferdienstes nicht mehr weiß? Man fragt die Polizei „Deinen Freund und Helfer“ und ruft den Pizza-Notruf 110 der Polizei an.

Eine 44-jährige Frau aus Bad Harzburg saß am Samstagabend (30.01.2015) ganz schön in der Patsche. Ihr fiel beim besten Willen nicht mehr die Telefonnummer des Pizzalieferanten ein. In ihrer Not rief die hungrige Frau dann gegen 21.20 Uhr den Notruf der Polizei unter 110 an. Sie bat die Beamten, doch bitte mal die Telefonnummer des Pizzalieferanten zu ermitteln.

Die Beamten halfen der jungen Frau nicht. Sie fanden ihren Anruf auch gar nicht witzig. Der Missbrauch von Notrufen ist übrigens strafbar. § 145 StGB stellt den Missbrauch von Notrufen unter Strafe. Bis zum einem Jahr Freiheitsstrafe kann es dafür geben. Siehe Gesetzesauszug:

§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber ob ein Missbrauch vorliegt, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/pt
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