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Verkehrsrecht | 16.08.2015

Trunkenheit im Straßenverkehr

Polizei stoppt Rollstuhlfahrer mit 2,51 Promille

Promillegrenze gilt auch für Elektro-Rollstuhl-Fahrer

Da staunten auch erfahrene Polizeibeamte nicht schlecht, als sie zu einem Einsatz in die Martin-Luther-Straße in Wolfsburg gerufen wurden und auf einen 51 Jahre alten Mann trafen.

Polizei stoppte betrunkenen Elektro-Rollstuhl-Fahrer

Ein aufmerksamer Bürger hatte die Polizei alarmiert und den Ordnungshütern mitgeteilt, dass der 51 Jährige stark alkoholisiert mit einem Elektro-Rollstuhl unterwegs sei. Die Beamten kontrollierten den 51-Jährigen und stellten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest.

Promillegrenze weit überschritten

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte stattliche 2,51 Promille an den Tag.

Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr

Daraufhin wurde nach Rücksprache und durch die Staatsanwaltschaft die Blutprobe angeordnet. Den 51-Jährigen erwartet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte vor einigen Jahren einen Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Der Mann wollte mit 1,25 Promille im elektrisch angetriebenen dreirädrigen Krankenfahrstuhl mal eben Zigaretten holen (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2010, Az. 2 St OLG Ss 230/10).

Siehe auch:

Quelle: Pol-WOB/DAWR/ab/pt
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