wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Verbraucherrecht | 19.03.2015

Darlehen

Bearbeitungsgebühren: Bankkunden können möglicherweise bis zu 12 Mrd. Euro an Kreditgebühren von ihren Banken zurückverlangen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Hauke Maack

Wer in den letzten Jahren für die Aufnahme eines Dahrlehens Bearbeitungsgebühren an seine Bank gezahlt hat, sollte prüfen, ob er diese von der Bank zurückverlangen kann. Nach Berechnungen in den Medien könnten Bankkunden bis zu 12 Milliarden Euro verschenken. Betroffen können Bankkunden sein, die ab 2004 Kredite bei Ihrer Bank aufgenommen haben. In vielen Verträgen sind von Banken Bearbeitungskosten ausgewiesen.

Bearbeitungskosten in vielen Fällen zu Unrecht gezahlt

Die gesonderte Erhebung von Bearbeitungskosten ist nach bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) in vielen Fällen unwirksam. Nach Berechnungen in den Medien könnten dadurch den Kreditnehmern noch 12 Milliarden Euro zustehen. Das Handelsblatt hat auf Grund von eigenen Berechnungen ermittelt, dass Kunden bei ihren Banken 900 Millionen wegen unzulässiger Kreditgebühren zurückfordern würden. Demgegenüber habe die Stiftung Warentest geschätzt, daß alle Banken in Deutschland zwischen 2005 und 2013 zusammen rund 13 Milliarden Euro an den mittlerweile unzulässigen Gebühren erhoben hätten.

Darlehensnehmer können Bearbeitungsgebühren zurückverlangen

In zahlreichen Kreditverträgen wurde aufgenommen, dass der Bankkunde für sein Darlehen eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen habe. Die Erhebung dieser ausdrücklichen Bearbeitungkosten war zwischen Kreditnehmern und Banken längere Zeit umstritten. Nach nunmehr bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung ist diese Erhebung gesonderter Bearbeitungkosten unzulässig. Auf Grund der bestehenden Verjährungsregelung können alle Darlehensnehmer, die in den letzten 10 Jahren Verträge abgeschlossen haben, in denen solche Bearbeitungsgebühren vereinbart wurden, eine Rückerstattung verlangen. In unserer Kanzleipraxis gab es hier auch schon Fälle, in denen vierstellige Bearbeitungskosten zurückverlangt wurden. Darüber hinaus können Kreditnehmer auch noch Zinsen auf die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungksoten verlangen. Die Zinsen allein können im Einzelfall auch mehrere hundert Euro betragen.

Was können Kreditnehmer tun?

Darlehensnehmer sollten prüfen, ob in ihren Verträgen Bearbeitungskosten oder Bearbeitungsgebühren aufgeführt sind. Wurde der Vertrag nach dem 1.1.2014 abgeschlossen, kann die Bank aufgedordert werden, innerhalb von 14 Tagen die Rückerstattung von Bearbeitungkosten und Zinsen vorzunehmen.

Erfolgt durch die Bank keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, können betroffene Kreditnehmer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Leider erfolgte in vielen Fälle keine zeitnahe Zahlung durch einzelne Banken. In vielen Fällen konnten wir durch anwaltliche Tätigkeit Bankkunden zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche verhelfen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#616

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d616
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!