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IT-Recht und Internetrecht | 12.01.2018

Anwalt für AGB-Beratung

Anwaltsliste für Online-Shop: Welcher Anwalt hilft beim Erstellen und Prüfen von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen - AGB - für einen Internet-Shop?

Rechtsanwalt berät Betreiber von Online-Shops bei der Erstellung ihrer Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Wer einen Internet-Shop betreibt, braucht für seine Internet­seite wirksame AGB, die genau auf seine Leistungen zugeschnitten sind. Andernfalls droht Ungemach nicht nur bei der Geschäfts­abwicklung mit den Kunden und Geschäfts­partnern, die im Fall einer rechtlichen Auseinander­setzung auf die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen verweisen können, sondern auch durch die Konkurrenz und Wettbewerbs­vereine. Bei der Erstellung oder der Überprüfung von AGBs für einen Onlineshop kann Ihnen einen Rechtsanwalt weiterhelfen (vgl. unsere Anwaltsliste - weiter unten auf der Seite).

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Eines vorweg: Online-Händler müssen ihre gesetz­lichen Informations­pflichten erfüllen, jedoch sind sie keineswegs verpflichtet, Allgemeine Geschäfts­bedingungen zu verwenden. Dennoch wird kaum ein Betreiber eines Online-Shops auf eigene AGB verzichten – und das aus gutem Grund. Denn mit ihnen ist es möglich, die Vertrags­abschlüsse mit den Kunden möglichst einfach und im Rahmen eines standardisierten Verfahrens abzuwickeln. Kein Shop-Inhaber wird mit seinen Kunden jeden Bestell­vorgang und den damit einher­gehenden Vertrag individuell aushandeln wollen.

Anwaltsliste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie einen Anwalt suchen, der Ihnen AGBs für einen Online-Shop erstellt oder diese überprüft.

AGB ersetzen individuell ausgehandelte Verträge

Deshalb werden Allgemeine Geschäfts­bedingungen eingesetzt, die nach der gesetz­lichen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichts anderes sind als „alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertrags­bedingungen, die eine Vertrags­partei (Verwender) der anderen Vertrags­partei bei Abschluss eines Vertrags stellt“ (§ 305 BGB).

Wichtige Regelungen des Internet-Shops werden in AGB geklärt

In den AGB kann der Händler die Modalitäten der Lieferung, der Zahlung des Zahlungs­verzugs regeln und viele weitere für den Shop-Inhaber wichtige Punkte wie beispielsweise Haftungs­fragen bei Transport­schäden, Garantie­regelungen, Eigentums­vorbehalte beim Verkauf von Waren oder Nutzungs­rechteübertragungen, soweit es um „geistiges Eigentum“ geht, klären.

AGB müssen wirksam einbezogen werden

Wer Allgemeine Geschäfts­bedingungen verwendet, muss allerdings einige Verpflichtungen beachten. So müssen bei Fernabsatz­geschäften (Internet-Geschäften mit Verbrauchern) die Kunden schon vor Vertrags­abschluss über die AGB unterrichtet werden. Wer sich daran nicht hält, kann eine teure Abmahnung von Konkurrenten kassieren.

Die AGB werden nur dann gegenüber den Kunden wirksam, wenn sie wirksam einbezogen werden. Dazu muss bei Vertrags­schluss ausdrücklich auf sie hingewiesen werden – und zwar so, dass sie auch bei flüchtigem Lesen nicht übersehen werden. Auch muss der Kunde die Möglichkeit haben, in zumutbarer Weise bei Vertrags­schluss von den AGB Kenntnis zu nehmen, was z.B. durch das Setzen eines Häkchens nach dem Lesen der AGB erfolgen kann.

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Eigene AGB statt Mustertext aus dem Internet: AGB müssen zum konkreten Shop passen

Die Formulierung der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen sollte passgenau auf das Geschäfts­modell des jeweiligen Internet-Shops abgestimmt sein. Bei AGB für Dienst­leistungen sind beispielsweise andere Regelungen als bei AGB für den Verkauf von Produkten durch einen Versand­handel erforderlich.

Gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung beachten

Auch inhaltlich ist bei der Formulierung der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einiges zu beachten. §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetz­buches enthalten einige Vorgaben, die durch eine sehr ausdifferenzierte und sich ständig weiter entwickelnde Recht­sprechung ausgestaltet werden. Die Regelungen müssen transparent und widerspruchs­frei sein und dürfen eine Vielzahl gesetzlicher Schranken zum Schutz des Vertrags­partners (insbesondere, wenn dieser ein Verbraucher ist) nicht überschreiten. Wider­sprüchliche Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders – also des Shop-Betreibers.

Rechtsanwalt erstellt wirksame AGB

Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige und individuelle Ausarbeitung der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, die immerhin die Vertrags­grundlage für alle über den Online-Shop abgewickelten Geschäfte darstellen sollen, empfehlens­wert. Ihr Rechtsanwalt kann Sie dabei zu allen Fragen des AGB-Rechts beraten und wirksame, rechts­sichere AGB für Sie formulieren sowie alle Fragen rund um die weiteren im Online-Geschäft unbedingt zu beachtenden Pflichten klären.

Denn Daten­schutzhinweise, Widerrufs­belehrungen gegenüber Verbrauchern, Preis­angaben, Impressums­pflichten und Hinweis­pflichten nach der Dienstleistungs-Informations­pflichten-Verordnung sind allesamt nicht zu unterschätzen und führen bei falschen oder fehlenden Angaben häufig zu Abmahnungen. Denn Konkurrenz und Wettbewerbs­vereine haben für solche Fehler ein waches Auge.

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwalts­kanzleien zum Thema AGB für Online-Shop

An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­kanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für einen Onlineshop haben:

Anwälte aus Bayern
Anwälte aus Hessen
Anwälte aus Berlin

Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­kanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­kanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zu Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für einen Onlineshop haben.

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Anwalt für Internetrecht

Neben den oben aufgeführten Rechtsanwälten können Sie sich auch an im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte wenden. Suchen Sie zum Beispiel hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) nach einem Rechtsanwalt für Internetrecht.

Mehr Infos zu AGB für Online-Shops

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