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Vertragsrecht | 16.05.2012

Branchenbuchabzocke

Ärger: Ungewollte Rechnung von Astoria Finance für diegewerbeseiten.com - Branchenbuch für Region - erhalten?

Rechnung über 960,- Euro für Veröffentlichung auf dem Portal www.diegewerbeseiten.com - 2 weitere Rechnungen über jeweils 960,- Euro werden folgen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Dieser Tage erhält so mancher Gewerbetreibende ungewollte Post von Astoria Finance LTD aus London. Die Astoria Finance stellt unter der Adresse Ground Floor West, 68 South Lambeth Road, London SW1 8 L / UK einen Werbeeintrag für das Internet-Branchenbuch www.diegewerbeseiten.com in Rechnung. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät, die Rechnung gut zu prüfen und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie gar keinen kostenpflichtigen Werbeeintrag bestellen wollten und „sich über den Tisch gezogen fühlen“.

Das Schreiben beginnt mit dem Text: „Wir wurden in dieser Angelegenheit mit der Forderungsabwicklung beauftragt und beziehen uns auf einen rechtskräftigen Auftrag (Bearbeitungsnummer …) für die Veröffentlichung Ihres Eintrages auf der Internetseite www.diegewerbeseiten.com, welcher durch eine rechtsgültige Unterschrift anerkannt und akzeptiert wurde. Im Auftrag von Intermedia AG Ltd. stellen wir Ihnen die Rechnung für folgende Dienstleistung“

„Rechtskräftiger Auftrag“

Der Einleitungstext mutet schon recht merkwürdig an. Man könnte annehmen, als seien die Verfasser des Textes und die Betreiber des Portals www.diegewerbeseiten.com bemüht, Ihre Rechnung zu rechtfertigen? Was überhaupt ist ein „rechtskräftiger Auftrag“?

Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen - nicht aber von einem ominösen Stück Papier.

Bereits vor einigen Wochen haben wir vor den undurchsichtigen Vertragsangeboten, die die Betreiber von www.diegewerbeseiten.com verschickten, gewarnt.

Sie wollen nicht für einen vermeintlich kostenlosen Werbeeintrag bezahlen?

Wenn Sie sich durch den Vertrag mit den Betreibern von www.diegewerbeseiten.com getäuscht fühlen, sollten Sie den Rat Ihres Anwalts einholen.

Vorsicht: 2 weitere Rechnungen über 960,- Euro werden folgen

Der Vertrag über die Veröffentlichung läuft über 3 Jahre. Wenn Sie nun die erste Rechnung für das erste Vertragsjahr über 960,- Euro erhalten, müssen Sie damit rechnen, nächstes und übernächstes Jahr erneut Rechnungen zu erhalten.

Was Sie tun können

Wenn Sie sich durch www.diegewerbeseiten.com und der Intermedia AG Ltd. aus Istanbul reingelegt fühlen, kämpfen Sie für Ihr Recht. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Branchenbuches zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen „diegewerbeseiten.com“).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

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