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Werberecht | 07.11.2019

Werbeverbot

Ärzte fordern Werbeverbot - Kinder­nahrungs­mittel schaden der Gesundheit

Keine Werbung für ungesunde Kinder­produkte

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Der Präsident des Berufs­verbandes der Kinder- und Jugend­fachärzte, Thomas Fischbach, fordert, Werbung für Süßigkeiten wie Milch­schnitte oder Kinder­schokolade zu verbieten. Es handele sich um Werbung für „Kinder­nahrungs­mittel“, die es für sich genommen als Kategorie gar nicht gäbe.

Irreführende Werbung?

Glückliche Kinder und frische Zutaten auf der Verpackung vieler Nahrungs­mittel für Kinder sollen den Eindruck erwecken, besonders gut für sie zu sein. Dabei handele es sich gerade bei Süßigkeiten um die denkbar schlechteste Nahrung für junge Menschen.

Werbung für Kinder ist besonders effektiv. Alles, was glitzert oder ein Bild enthält, wird im Regal ohne weitere Prüfung bestaunt und soll möglichst gekauft werden. Aber auch Eltern greifen nach den bunten Verpackungen im Regal, um ihren Zöglingen eine Freude zu bereiten. Dabei schaden sie ihnen womöglich mehr, als sie denken.

Fischbach führt aus, die Werbung mit Dinosaurier-Bildern auf der Verpackung oder Bilder von strahlenden Kindern erwecke den Eindruck, es würde sich um Lebens­mittel extra für Kinder handeln und als würden diese einen sinnvollen Bestandteil des Nahrungs­mittel­kataloges darstellen.

Gesundheitliche Folgen

Fischbach weist auf die gravierenden Folgen der Über­gewichtigkeit hin — nicht nur gesund­heitlich für die Betroffenen, sondern auch auf finanzielle Folgen für das Gesundheits­system. Geschmacks­vorlieben würden schon im Kindesalter geprägt.

Ein übermäßig hoher Konsum von Zucker im Kindesalter verlangsamt nicht nur die Entwicklung, sondern macht auch eine Abhängigkeit im höheren Alter wahrscheinlicher. Hintergrund seiner Forderung ist möglicher­weise die zunehmende Fett­leibigkeit bei Kindern. Der jüngsten Studie des Robert-Koch-Instituts zufolge sind mehr als 15 Prozent der Kinder zwischen 3 und 17 Jahren in Deutschland über­gewichtig.

Von Kindern, für Kinder?

Der Süßwaren­hersteller Ferrero, der die Kinder­schokolade vertreibt, hatte sein Monopol auf die Bezeichnung „Kinder“ im Namen vor etwa zehn Jahren nach einem der aufwändigeren Gerichts­verfahren im Markenrecht verloren.

Damals wurde vom Gericht auch Haribo erlaubt, Süßwaren mit dem Bestandteil „Kinder“ im Namen zu vertreiben. Der Begriff unterfalle keinem marken­rechtlichen Schutz, so die Richter, weil er lediglich die Zielgruppe dieser Produkte benenne. Seitdem sprießen vermehrt „Kinder­produkte“ aus den Supermarkt­regalen.

Werbe- und Produktrecht

Nach dem derzeitigen Werberecht ist die Bewerbung als „Kinder­produkt“ aber nicht unbedingt irre­führend, weil er nicht per se besagt, das Produkt sei für die Zielgruppe besonders geeignet. Wollte man die Werbung für Kinder­produkte also regulieren, bedürfte es einer neuen gesetzlichen Regelung.

Dabei ist dem Produkt­haftungsrecht diese Konstellation nicht unbekannt. Berühmtheit erlangten die Urteile zum Milupa-Tee, einem zucker­haltigen Instant-Teegetränk für Kleinkinder.

Weil sich auf der Verpackung zuerst kein, später ein nur unzureichender Hinweis auf die erheblichen Gefahren von Karies gerade beim Nuckeln von zucker­haltigen Getränken befand, wurde den betroffenen Eltern in späteren Zivilrechts­verfahren Schaden­ersatz zugesprochen.

Ein Fachbeitrag von

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