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Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 03.11.2015

Kapitalerhöhung

Aktionäre der Manz AG besorgt: Gewinnwarnung schickt Aktie auf Talfahrt - Anwaltliche Unterstützung

Kurs der Manz-Aktie auf Berg- und Talfahrt

Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.

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Manz AG hat Probleme bei den Geschäften in Asien

Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen Millionenbereich, schreibt das Handelsblatt am 28. Oktober 2015. Der Vorstand wolle ein Restrukturierungsprogramm einleiten.

Waren die Schwierigkeiten bereits zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung absehbar, könnte das Unternehmen möglicherweise gegen seine Informationspflicht verstoßen haben

Dem Blatt zu Folge interessiert sich inzwischen auch die BaFin für die Vorgänge bei der Manz AG. Demnach werde ein möglicher Marktmissbrauch geprüft. Die konjunkturelle Flaute in Asien und besonders in China ist allerdings nicht neu. Nach rechtlicher Einschätzung der Kanzlei Kreutzer wird daher die Frage, ob die Schwierigkeiten im Asien-Geschäft nicht schon zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung absehbar waren, in den Mittelpunkt rücken. Ist das der Fall, könnte das Unternehmen möglicherweise gegen seine Informationspflichten verstoßen haben. Das würde zu Schadensersatzansprüchen der Aktionäre führen. Daher sollte sich die Aktionäre nicht mit ihrem Verlust abfinden, sondern anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

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