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Bankrecht | 21.02.2019

Handel mit binären Optionen

„Alles oder nichts“ Prinzip: Welche rechtlichen Schritte bestehen bei Binären Optionen

Binäre Optionen werden auch als Finanz­wetten bezeichnet

Der Handel mit binären Optionen ist im Grunde das Wetten auf die Entwicklung des Kurses. Das heißt, dass kein Vermögensw­ert, sondern lediglich eine Wette, darauf platziert, dass ein bestimmtes Ereignis bei einem Produkt (Rohstoffe, Währungen, Aktien) oder Index eintritt – in der Regel das steigen oder sinken des Kurses innerhalb eines Zeitraumes. Wenn das Ereignis nicht eintritt, so verliert der Anleger sein angelegtes Kapital und wenn das Ereignis eintritt so wird die Option ausbezahlt.

Der Handel mit binären Optionen ist für den Kunden vermeintlich einfach gestaltet und grade bei Einsteigern in das Trading sehr beliebt – es gibt nur zwei mögliche Ausgänge, die Handels­plattformen sind sehr nutzer­freundlich gestaltet und Vorkenntnisse sind in der Theorie nicht erforderlich.

Handel mit Binären Optionen kann zum Totalverlust führen

Da binäre Optionen dass „alles oder nichts“ Prinzip vorsehen, können Sie als Kunde nur gewinnen oder verlieren. Dieses ist der entscheidende Unterschied zum Aktien­handel, bei dem es nur in den seltensten Fällen zu einem Total­verlust kommt. Dennoch besteht große Unsicherheit bei den Kunden, die mit binären Optionen handeln. Diese liegen zum Beispiel darin, ob der Anbieter berechtigt diese Finanz­produkte zu vertreiben, welche Risiken die binären Optionen bürgen oder welche Rechte dem Kunden zustehen, wenn ein Total­verlust eintritt oder der erzielte Gewinn nicht ausbezahlt wird.

Binäre Optionen – Erfahrungen von Kunden

Viele Informationen, die im Internet zugänglich sind zeigen nur eine positive Sicht auf binäre Optionen und wenn objektive Berichte gefragt sind, ist es schwierig sie zu finden. Die Erfahrungen von Kunden, die mit binären Optionen handelten zeigen regelmäßig, dass Ihnen hohe Verluste entstanden sind und Ihnen eine Auszahlung verweigert oder erschwert wurde. So sind die Aus­zahlungen oftmals kosten­pflichtig oder an bestimmte Bedingungen geknüpft, die bei dem Vertrags­abschluss in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen übersehen wurden, wodurch eine Auszahlung nicht möglich gewesen ist. Die Anbieter binärer Optionen werben viel damit, dass die Kunden durch einen erfahrenen Trader unterstützt werden und hierdurch über­durchschnittliche Gewinne erzielen könnten, wodurch die Bereitschaft viel Geld zu investieren steigt, gleich­zeitig aber auch viel Geld verloren wird. Besonders aufmerksam muss der Kunde bei den Werbe­praktiken der Anbieter sein, diese ähneln oftmals Schneeball­systemen und werben mit verschiedenen Anreizen, wie zum Beispiel dem Bereit­stellen eines IPad bei einer Einzahlung einer gewissen Summe auf das Portal.

Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden

Die Finanzmarkt­behörden in Europa sind bestrebt das Handeln mit binären Optionen für Privat­anleger zu verbieten, was auch geschah, da sie das Glücks­spiel­verhalten der Kunden begünstigen und in ihrer Ausgestaltung (Auszahlungs­struktur, Zeit­horizont und Werbe­strategie) dem Glücks­spiel sehr ähnlich sind. So ist es Privat­anlegern nur möglich unter bestimmten Voraus­setzungen binäre Optionen zu handeln, welche Anleger­schutz gewähren. Sogleich ist der Handel mit standard­mäßigen binären Optionen untersagt. Neben der Tätigkeit der Finanzmarkt­behörden, haben auch verschiedene Gerichte, aufgrund von unseriösen Geschäfts­praktiken und dadurch entstandenen Verlusten oder aufgrund eines Nichtaus­zahlens von Gewinnen den Klägern Schadens­ersatz zugesprochen.

Verlust durch binäre Optionen – Was können Geschädigte tun?

Sollten sie hohe Verluste erlitten haben oder sollte ihr Guthaben bzw. ihre Gewinne nicht ausbezahlt werden, so besteht es in den meisten Fällen die Möglichkeit das dem Anschein nach verlorenem Geld doch noch zurück zu bekommen.

Sollte der Kauf binäre Optionen oder eines anderen Produktes über Handels­plattformen bekannter Anbieter getätigt worden sein, so lohnt es sich zu begutachten, ob Sie nach den derzeitigen Regulierungen überhaupt diese Geschäfte tätigen dürfen. Sie müssten der richtigen Risiko­gruppe angehören, damit unter Anderem binäre Optionen uneingeschränkt gekauft werden können. Aufgrund einer fehler­haften Kunden­klassifikation kann ihnen ein Anspruch auf Schadens­ersatz bestehen, wenn sie Finanz­produkte gekauft haben, die nicht für Sie und Ihre Risiko­kategorie geeignet sind.

Anbieter von binären Optionen sind oft damit konfrontiert, dass sie die Kursan­zeigen auf den Portalen manipulieren und haben diese auch nachweislich manipuliert. Durch eine solche Manipulation fehlt es nachträglich an der Geschäfts­grundlage, da ein Handel mit binären Optionen auf Grundlage realer Werte nicht mehr möglich ist. Sogleich kann man sich durch die weggefallene Geschäfts­grundlage vom Vertrag lösen und die Herausgabe des geleisteten verlangen oder einen Ersatz der entstanden Schäden verlangen.

Bekannt ist auch, dass Anbieter von Handels­plattformen für unter anderem binäre Optionen die von Ihnen geleistete Ein­zahlungen oder erzielte Gewinne auf Ihrem Kundenkonto einbehalten und trotzt ihres Verlangens nicht ausbezahlen. Wenn das Handels­portal die Summen nicht ausbezahlt, besteht für Sie oftmals ein Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Summe oder Rück­vergütung der erhandelten Summe auf dem Konto.

Auch die allgemeinen Geschäfts­bedingungen, die der Betreiber der Plattform zur Verfügung stellt sind oftmals sehr umfangreich und enthalten in den meisten Fällen Klauseln, welche überraschend für Sie sind und mit denen Sie nicht hätten rechnen können und brauchten. Diese Klauseln der Geschäfts­bedingungen sind meistens nicht kunden­freundlich, schwer für den Kunden zu verstehen und unklar. Es sind grade diese Klauseln, auf welche sich der Anbieter stützt um die Leistungen ein­zubehalten. Diese können aber gegenüber Ihnen unwirksam sein, wenn sie zum Beispiel einseitig benachteiligend oder überrumpelnd sind.

Bei betrügerischen Anbietern bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt

Bei betrügerischen Anbietern besteht keine andere Möglichkeit, als den Weg zum Rechtsanwalt einzu­schlagen. Sollte der Verdacht bestehen, dass Sie das Opfer eines Betruges geworden sind, lassen Sie unbedingt prüfen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen ihre Investition zurück zu bekommen.

Sollte Sie sich in einer dieser Lagen wieder­finden und einen Verlust durch den Handel mit binären Optionen erlitten haben oder Probleme mit ihrem Anbieter haben, so kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann den Rechtsweg für den Schadens­ersatz, die Erstattung von Ein­zahlungen oder Auszahlung von Gewinnen ebnen.

Sie können Ihn direkt unter der Nummer 0421/5975330 kontaktieren.

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