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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 08.05.2018

Insolvenz

Anlage­skandal der P&R weitet sich aus - nun auch P&R Transport-Container GmbH und P&R AG insolvent

Mit der Insolvenz der letzten beiden P&R-Gesellschaften sind auch die letzten Anleger­gelder in Gefahr

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Die zwei ver­bleibenden deutschen Gesellschaften der P&R-Gruppe haben nunmehr ebenso einen Insolvenz­antrag gestellt. Es handelt sich um die Holding­gesellschaft der P&R-Gruppe, die P&R AG und die P&R Transport-Container GmbH.

Milliarden-Pleite bei P&R weitet sich aus

Die P&R Transport-Container GmbH hat nach Presse­angaben mit 14.900 Anlegern Verträge über den Ankauf und die Vermietung von Containern mit einem Volumen von einer Milliarde Euro abgeschlossen. Dabei handelt es sich weit überwiegend um Anleger, die bereits mit den bereits insolventen Gesellschaften Verträge abgeschlossen haben. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenz­verwalters konnte sich die P&R Transport-Container GmbH nicht aus der Schieflage der P&R-Gruppe befreien. Die finanziellen und bilanziellen Folgen der insolventen Schwester­gesellschaften ließen auch keine Fort­führungs­prognose bei der P&R Transport-Container GmbH zu.

Gleich­zeitig musst die P&R AG Insolvenz anmelden. Diese übernahm in der P&R-Gruppe zentrale Aufgaben des Marketings und der Daten­verarbeitung. Dabei wurde die Gesellschaft aus Mitteln der weiteren P&R-Gesellschaften finanziert.

Geschäftsbetrieb soll aufrecht erhalten bleiben

Bei beiden Gesellschaften soll der Geschäfts­betrieb zunächst weiter aufrecht erhalten bleiben, um die weitere Vermietung der Container sicher zu stellen und damit weiter Einnahmen zu generieren. Erneut weist der Insolvenz­verwalter darauf hin, dass er für die Auswertung der Anleger­daten geraume Zeit brauche. Insofern wird es auch bei der P&R Transport-Container GmbH andauern, bis Anleger Klarheit darüber haben, wie die Verträge zwischen der P&R Transport-Container GmbH und den Anlegern umgesetzt worden sind und welche Ansprüche die Anleger geltend machen können.

Anleger mit Nachweis über Eigentum verfügen über Aussonderungsrecht

Derzeit ist für Anleger entscheidend, ob diese über Eigentums­zertifikate oder sonstige konkrete Nachweise für das Eigentum an konkreten Containern verfügen. Sofern Anleger über solche Nachweise verfügen, begünstigt dies ihre Rechtslage gegenüber anderen Anlegern. Denn dann verfügen diese Anleger über ein Aus­sonderungs­recht für ihre Container. Diese fallen dann nicht in die Insolvenz­masse und Erträge aus den eigenen Containern der Anleger stehen auch diesen persönlich zu.

Möglichkeiten der Anleger ohne Eigentumsnachweis

Haben die Anleger keine Nachweise über zugeordnete Container, können Auskunfts­rechte gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Ergibt sich aus den Unterlagen der Gesellschaft eine Zuordnung, kann dies als Grundlage für die Geltend­machung von Aus­sonderungs­rechten und damit einer möglichen Besser­stellung im Insolvenz­verfahren dienen. Hier müssen Anleger nach Auffassung der ARES Rechts­anwälte selbst aktiv werden, da der Insolvenz­verwalter individuelle Aussonderungs­rechte einzelner Gläubiger nicht prüfen muss und nach den bisherigen Verlaut­barungen auch nicht zu erwarten sein dürfte, dass der Insolvenz­verwalter im Interesse Einzelner Nach­forschungen zur Zuordnung von Containern anstellen wird.

ARES Rechtsanwälte vertritt betroffene Anleger

Die ARES Rechts­anwälte vertreten Anleger gegenüber den Gesellschaften und Insolvenz­verwaltern der P&R-Gruppe und stehen Ihnen für Fragen und für die Vertretung Ihrer Rechte zur Verfügung.

Betroffene Anleger können sich außerdem unter

https://ares-recht.de/pundr-insolvenz-schaden-anwalt/

für die Interessen­gemeinschaft der P&R Anleger anmelden und kostenfrei weitere Informationen erhalten.

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