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Bankrecht und Kapitalmarktrecht | 02.12.2015

Anleger der Euro Grundinvest Fonds sollen Ausschüttung zurückzahlen - Anwalt Kreutzer rät zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen?

Keine Rückzahlung ohne Prüfung des Gesellschaftsvertrags

Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds schlagen die Alarmglocken. Sie werden aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Und zwar bis zum 30. November! Bevor die Anleger dieser Aufforderung nachkommen, sollten sie allerdings ihren Gesellschaftsvertrag prüfen lassen.

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Euro Grundinvest droht die Zahlungsunfähigkeit

Ausschüttungen haben die Anleger der Euro Grundinvest schon seit einem guten Jahr nicht mehr erhalten. Das war in den Jahren zuvor noch anders. Doch diese Ausschüttungen sollen sie jetzt mit Frist bis zum 30. November zurückzahlen. Die Gründe legt dafür legt ihnen der neue Vorstand in einem Rundschreiben dar. Wie das Handelsblatt am 27. November berichtet, ist da von einer „prekären Finanzsituation“ und „drohender Zahlungsunfähigkeit“ die Rede.

Rückzahlung der Ausschüttung nur möglich, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist

Ob es aber überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen gibt, ist fraglich. Den Anlegern wird zwar mitgeteilt, dass die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt gewesen seien, d.h. aber nicht, dass sie in jedem Fall zurückgefordert werden können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das nur möglich, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist. Daher ist eine Prüfung des Gesellschaftsvertrags ratsam, bevor der Aufforderung nachgegeben wird.

Denn ob mit der Rückzahlung der Ausschüttungen eine Sanierung der Fondsgesellschaften gelingen kann, ist keineswegs gesagt. Das Geld wäre jedoch in jedem Fall weg. Ohnehin müssen die Anleger um ihr investiertes Geld bangen. Im schlimmsten Fall kann ihnen der Totalverlust drohen.

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Gegen den Gründer der Euro Grundinvest, New Kapital Invest und Selfmade Capital wird bereits wegen Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt

Malte Hartwieg hat die Emissionshäuser Euro Grundinvest, New Capital Invest und Selfmade Capital gegründet. Bei allen drei Emissionshäusern stehen Anlegergelder in Millionenhöhe „im Feuer“. Die Parallelen sind unverkennbar. Anfangs fließen die Ausschüttungen, dann bleiben sie aus und schließlich stellt sich die Frage, was mit dem Geld der Anleger überhaupt geschehen ist. Gegen Hartwieg ermittelt die Staatsanwaltschaft schon seit geraumer Zeit wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Kreutzer

Bei etlichen Fondsgesellschaften von New Capital Invest und Selfmade Capital ist inzwischen die Insolvenz eingetreten. Den Anlegern droht der Totalverlust. Auch die Anleger der Euro Grundinvest müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. Daher sollte nicht nur die Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Ausschüttungen geprüft werden, sondern auch weitere rechtliche Möglichkeiten, wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Diese können sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden. Auffallend ist, dass die Kapitalanlagen der drei genannten Emissionshäuser überwiegend durch die Plattform dima24 vermittelt wurden. Die gehörte auch mal zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. In Betracht kommen auch Schadensersatzansprüche wegen unvollständiger, fehlerhafter oder irreführender Prospektangaben. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, kommen natürlich auch Ansprüche gegen Hartwieg persönlich in Betracht.

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